1.      Allgemeines

1.1    Für unsere Leistungen, Lieferungen und Arbeiten gelten nachstehende Bedingungen. Abweichende Bestimmungen sind für uns nur dann verbindlich, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich anerkennen.

1.2    Unsere Bedingungen gelten für zukünftige Geschäfte auch dann, wenn sie im Einzelfall nicht beigelegt sein sollten.

1.3    Durch Sonderregelung in einzelnen Bedingungen werden die übrigen nicht berührt.

2.      Angebot und Auftragserteilung

2.1    Unsere Angebote sind unverbindlich.

2.2    Angebote sind nur nach vorheriger Absprache verbindlich und haben eine maximale Geltungsdauer von vier Wochen ab dem Angebotsdatum an, welches schriftlich erfolgt sein muss.

2.3    Aufträge, die sich bereits in Arbeit befinden, können nicht mehr annulliert werden.

2.4    Der Preis für das endgültige Werk darf das Angebot nur im gesetzlichen Rahmen übersteigen.

3.      Zahlungsbedingungen

3.1    Unsere Leistungen, Lieferungen und Arbeiten sind grundsätzlich sofort bei Erhalt der Ware zahlbar. Sofern wir hiervon ein abweichendes Zahlungsziel mit oder ohne Abzug gewähren, so ist dies eine Stundung, die lediglich die sofortige Leistungspflicht unserer Kunden hinausschiebt. Bei Überschreiten des vereinbarten abweichenden Zahlungsziels behalten wir uns daher vor, ohne weitere Mahnung Verzugszinsen vom Rechnungsdatum an zu berechnen.

3.2    Verzugszinsen bei Zielüberschreitungen werden nach den jeweils banküblichen Zinsen zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet.

3.3    Skonto wird nur nach ausdrücklicher Absprache gewährt und umfasst dann nur Rechnungsbeträge ohne Versand- und Versicherungskosten.

3.4    Zurückhaltung von Zahlungen zwecks Aufrechnung gegen irgendwelche Ansprüche des Bestellers ist ausgeschlossen.

3.5    Bei Hergabe von Schecks und Zahlung über EC-Cash gilt die Bezahlung erst nach deren Einlösung als erfolgt. Diskont-, Protest-. und Einzugsspesen gehen stets zu Lasten des Auftraggebers.

3.6    Bei Zahlungsschwierigkeiten des Käufers, insbesondere auch bei Zahlungsverzug, Einzugsstorno u.ä., ist der Verkäufer berechtigt, weitere Leistungen, Lieferungen und Arbeiten nur noch gegen Vorkasse auszuführen.

3.7    Ratenzahlung ist nur ausnahmsweise nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung aller hierfür erforderlichen Bedingungen möglich und wird in einem selbständigen Vertrag schriftlich geregelt.

4.      Mängelrügen

4.1      Beanstandungen jeder Art müssen uns unverzüglich und innerhalb der gesetzlichen Fristen angezeigt werden.

4.2    Dies gilt auch für Lieferungen, für die der Empfangsort ausländischer Bestimmungsplatz ist.

4.3    Ist die Beschaffenheit der Ware zu Recht beanstandet, so bleibt es uns vorbehalten, ob wir sie entweder umtauschen, nachbessern oder sie gegen Erstattung des Kaufpreises zurücknehmen.

4.4    Bei begründeter fristgerechter Mängelrüge hat der Käufer nur das Recht, die Zahlung des Teiles der Rechnung aufzuschieben, der die mangelhafte Lieferung betrifft.

4.5    Das Recht der Mängelrüge ist ausgeschlossen, wenn die von uns gelieferte Ware bereits durch einen Dritten ohne unsere Zustimmung bearbeitet wurde.

5.      Gefahrtragung

5.1    Für von Kunden angeliefertes Material übernehmen wir keine Haftung. Wir übernehmen auch keine Haftung für Schäden, die bei der Bearbeitung oder Weiterverarbeitung des uns vom Kunden angelieferten Textilien entstehen, es sei denn die Schäden beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt ebenso für die Beschriftung von KFZ und Häusern.

6.      Lieferungen

6.1    Eine Gewähr für die Einhaltung bestimmter Lieferfristen können wir nicht übernehmen. Höhere Gewalt sowie Arbeiter-, Energie- oder Roh- und Hilfsstoffmangel, behördliche Verfügungen, Verkehrsstörungen, Betriebsstörungen oder ähnliche Lieferhindernisse lassen unsere Lieferpflichten ruhen und berechtigen uns, von dem Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.

 

 

 

7.      Versand

7.1    Wir bewirken Versand und Verpackung nach bestem Ermessen, haften aber nicht für billigste Verfrachtung. Als Nachweis einwandfreier Verpackung genügt die unbeanstandete Annahme der Ware durch den Spediteur oder Frachtführer.

8.      Auswahlsendungen

8.1    Werden Auswahlsendungen übersandt oder übergeben, dann müssen diese, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt zurück gegeben werden.

8.2    Für die Zeit der Auswahl übernimmt der Auswahlnehmer die volle Haftung für Verlust oder Beschädigung. Er ist ohne Rücksicht hierauf verpflichtet, für den vollen Versicherungsschutz dieser Ware zu sorgen.

8.3    Versand- und Versicherungskosten gehen zu Lasten des Kunden, wenn die Ware zu Rücksendung gelangt.

8.4    Auch für Auswahlsendungen gelten ausschließlich unsere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen.

9.      Eigentumsvorbehalt/Unternehmerpfandrecht

9.1    Bis zur Erfüllung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung, wozu auch zukünftige Forderungen gehören, bleibt die Ware im Eigentum des Verkäufers. Bei laufender Rechnung gilt der Vorbehalt des Eigentums als Sicherung der Saldoforderung.

9.2    Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern. Verpfändungen oder Sicherheitsübertragungen sind unzulässig. Die aus einem Weiterverkauf oder aus einem sonstigen Rechtsgrund entstehenden Forderungen – einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent – tritt der Käufer bereits jetzt in vollem Umfange an den Verkäufer ab. Der Verkäufer ermächtigt den Käufer widerruflich, die an den Verkäufer abgetretene Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Bei Zahlungsverzug des Käufers kann die Einzugsermächtigung widerrufen werden.

9.3    Bei Zugriff Dritter auf das Vorbehaltsgut hat der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinzuweisen und diesen unverzüglich zu benachrichtigen.

9.4    Bei vertragswidrigen Verhalten des Käufers (z.B. Zahlungsverzug) kann der Verkäufer die Ware zurücknehmen oder im gegebenen Falle Abtretung von Herausgabeansprüchen gegen Dritte verlangen. Im Falle der Zurücknahme sowie im Falle der Pfändung der Vorbehaltsware durch den Verkäufer liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor.

9.5    An Gegenständen die zum Zwecke Bearbeitung oder Weiterverarbeitung in diesen Betrieb gelangen, entsteht bis zur Begleichung aller daraus entstandenen Forderungen ein Unternehmerpfandrecht.

10.      Datenspeicherung

10.1  Wir setzen Sie davon in Kenntnis, dass wir Ihre Daten- soweit geschäftsnotwendig und im Rahmen des Bundesdatenschutzgeset­zes zulässig- EDV-mäßig speichern und verarbeiten.

11.      Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand

11.1  Erfüllungsort ist für beide Teile ausschließlich Geisa

11.2  Bei Vollkaufleuten ist ausschließlicher Gerichtsstand Bad Salzungen.

11.3  Für die Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer bzw. Werkunternehmer und Käufer bzw. Besteller gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

12.      Urheberschutz

12.1  Unsere Entwürfe, Muster, Modelle und dergl. gelten als unser geistiges Eigentum und dürfen vom Käufer, auch wenn hierfür keine besonderen Schutzrechte bestehen, weder nachgeahmt noch in anderer Weise zur Nachbildung verwendet werden. Jeder Verstoß hiergegen macht den Käufer schadenersatzpflichtig.

13.      Freistellungsklausel

13.1  Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen davon unberührt. In diesem Falle ist die nichtige Bestimmung durch eine Regelung zu ersetzen, die dem gewollten Zweck entspricht und rechtlich zulässig ist.